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Weiterer Hinweis führt zu Festnahme

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 17. August 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund - wie bereits am 16. August 2022 - aufgrund eines Hinweises eine weitere Pizzeria in Bochum.

Pressemitteilung vom 17. August 2022
Hinweis führt zu Festnahme

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich ein pakistanischer Staatsange-höriger, der mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt war.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen pakistanische Staatsange-hörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Der Mann im Alter von 34 Jahren legte eine pakistanische ID-Card sowie einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Der deutsche Aufenthaltstitel war jedoch bereits seit vier Jahren abgelaufen. Einen gültigen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet, der ihm eine Erwerbstätigkeit erlaubt hätte, konnte er nicht vorweisen.

Die Zöllner leiteten daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen ihn vorläufig fest. Die Pass- beziehungsweise Aufenthaltsdokumente wurden eingezogen. Außerdem ergab der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungssystem, dass er bereits zweimal erkennungsdienstlich behandelt wurde. Er sollte bereits im Jahr 2018 das Bundesgebiet verlassen. Die Nacht verbrachte er nun im Polizeigewahrsam.

Der Mann wurde heute der zuständigen Ausländerbehörde übergeben, die über seinen weiteren Verbleib entscheidet.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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