- Ort und Datum : Darmstadt, 17. August 2022
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt führten am vergangenen Wochenende Kontrollen auf mehreren Baustellen in den Kreisen Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau durch. Hintergrund der Maßnahme war eine routinemäßige Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Bei der Befragung und Überprüfung der auf den Baustellen tätigen Arbeitnehmer stellten die Bediensteten des Hauptzollamts Darmstadt Unstimmigkeiten fest. Zwei südosteuropäische Staatsangehörige konnten keine erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen. Somit befanden sie sich nicht nur illegal in Deutschland, sondern wurden darüber hinaus illegal beschäftigt. Insgesamt wurden drei Aufenthaltsdelikte ermittelt.
Neben der Einleitung von drei Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts wurden auch mehrere Verstöße aufgrund fehlender Meldungen zur Sozialversicherung festgestellt. Ebenso wurde gegen die jeweiligen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen mit einer Ausweisung durch die zuständige Ausländerbehörde rechnen.
Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro je Stunde. Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüber hinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen.