Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Betreiberin einer Agentur für Pflegevermittlung verurteilt

Freiheits- und Geldstrafe wegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Einschleusens von Ausländern

Aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Saarbrücken - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern - konnte die Betreiberin einer Agentur für Pflegevermittlung wegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine aus dem Raum Kusel stammende 85-jährige Arbeitgeberin wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betreiberin einer Agentur für Vermittlung von sogenannten 24-Stunden-Betreuungskräften oder -Haushaltshilfen ihre Arbeitnehmerinnen in den Jahren 2016 bis 2020 illegal beschäftigt hat. Sie hat die Arbeitnehmerinnen aus dem nicht EU-Ausland (Drittstaaten) eingeschleust. Die Kräfte waren in Privathaushalten zum Einsatz gekommen. Die zu entrichtenden Sozialabgaben und Lohnsteuern für diese Arbeitnehmerinnen wurden von der Arbeitgeberin nicht abgeführt. Zudem besaßen die 24-Stunden-Betreuungskräfte oder -Haushaltshilfen keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Sie waren lediglich mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik eingereist. Für die Aufnahme einer Beschäftigung hätten sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis benötigt.

Es ist ein Steuer- und Sozialversicherungsschaden in Höhe von mehr als 450.000 Euro entstanden. Neben der Begleichung des Schadens verhängte das Amtsgericht Kaiserslautern eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro an die Betreiberin der Agentur.

Die Betreiberin der Agentur hatte gezielt in Drittstaaten 24-Stunden-Betreuungskräfte oder -Haushaltshilfen akquiriert, deren Einreise nach Deutschland organisiert und sie in Privathaushalten eingesetzt. Den Privathaushalten hatte sie auf Anfrage bestätigt, dass die Betreuerinnen in ihrem Heimatland zur Sozialversicherung angemeldet seien oder die Anmeldung durch sie erfolgen würde.

Besonders dreist: Die Arbeitnehmerinnen mussten eine Gebühr für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes und einen Teil ihres Lohns an die Betreiberin der Agentur bezahlen. Dies wurde mit den anfallenden Sozialabgaben und Lohnsteuern begründet. Die Betreiberin hatte diese Gebühr allerdings in die eigene Tasche gesteckt.

Zur Verschleierung der Beschäftigungsverhältnisse wurden weder mit den Arbeitnehmerinnen noch mit den Privathaushalten schriftliche Verträge abgeschlossen. Die Vermittlungsgebühren beziehungsweise Löhne wurden zumeist in bar entrichtet. Durch ihr Agieren hatte die Betreiberin gezielt versucht, die Arbeitgebereigenschaft auf die Privathaushalte zu lenken.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen