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Gefälschter Ausweis verhilft zur Arbeitsaufnahme

Geldstrafe wegen Urkundenfälschung und unerlaubten Aufenthalts verhängt

Durch die Vorlage einer gefälschten rumänischen ID-Karte erweckte ein nicht in der EU ansässiger Mann den Anschein, dass er als EU-Bürger die Freizügigkeitsregelungen nach dem Freizügigkeitsgesetz in Anspruch nehmen könne und so ohne erforderliche aufenthaltsrechtliche Dokumente eine Beschäftigung in Deutschland ausüben dürfe.

Mithilfe des gefälschten Ausweises meldete sich der Mann "ordnungsgemäß" beim zuständigen Einwohnermeldeamt an, um daraufhin bei einer Firma im Landkreis Schwandorf über einen Zeitraum von rund zwei Monaten einer Beschäftigung nachgehen zu können.

Der Schwindel flog auf, als der Mann anlässlich einer Polizeikontrolle den gefälschten Ausweis vorzeigte. Die zusätzlich aufgefundene Arbeitsbescheinigung führte zu den weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Dienstort Weiden - des Hauptzollamts Regensburg.

Aufgrund seiner Nationalität hätte sich der Mann über einen Zeitraum von 180 Tagen 90 Tage ohne Aufenthaltstitel im Gebiet der EU aufhalten dürfen, eine Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland wäre jedoch nur mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel möglich gewesen.

Das zuständige Amtsgericht Schwandorf verurteilte den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung und unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro.

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