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Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Frau ohne erforderlichen Aufenthaltstitel bei Reinigungsarbeiten in Hotel angetroffen

Bei einer Prüfung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) am 29. August 2022 stellten die Kontrolleure der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Stendal des Hauptzollamts Magdeburg in einer Hotelanlage in Tangerhütte eine aserbaidschanische Staatsangehörige bei Reinigungsarbeiten ohne erforderlichen Aufenthaltstitel fest.

Gegen die Aserbaidschanerin wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 404 Absatz 2 Nummer 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wegen unerlaubter Beschäftigung eingeleitet.

Das eingeleitete Strafverfahren nach § 95 AufenthG kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 SGB III kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro zur Folge haben.

Die Ermittlungen zum weiteren Tathergang sowie Tatumfang dauern noch an.

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