Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Hohe Geldstrafen für Schwarzarbeit

Ermittlungen des Nürnberger Zolls führen in drei Fällen zu Strafbefehlen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg schließt jedes Jahr eine Vielzahl an Ermittlungsverfahren ab.

In drei Fällen ergingen nun Strafbefehle des Amtsgerichts Nürnberg:

Eine 40-jährige Gastronomin aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt hatte ihre Arbeitnehmenden über eineinhalb Jahre hinweg gar nicht oder nur teilweise zur Sozialversicherung angemeldet. Für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in Höhe von über 25.000 Euro wurde gegen sie eine Geldstrafe in Höhe von 210 Tagessätzen zu 100 Euro (insgesamt 21.000 Euro) verhängt.

Der Inhaber eines Gebäudereinigungsunternehmens in Nürnberg hatte über drei Jahre lang Scheinselbstständige beschäftigt und Schwarzlöhne ausgezahlt. Den Sozialkassen entgingen dadurch Beiträge von über 300.000 Euro. Ein Strafbefehl gegen den 54-Jährigen in Höhe von 600 Tagessätzen zu 90 Euro (insgesamt 54.000 Euro) war nun die Folge.

Die vorgenannte Straftat wurde ermöglicht durch einen selbstständigen Gebäudereiniger, der sogenannte Abdeckrechnungen ausstellte für Leistungen, die er in Wahrheit gar nicht erbracht hatte. Wegen Begünstigung einer Straftat erging gegen den 44-Jährigen ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu 60 Euro (insgesamt 5.400 Euro).

Alle Strafbefehle sind rechtskräftig.

Zusatzinformation

Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht.

Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmende, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption (zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggebende) genutzt.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen