- Ort und Datum : Nürnberg, 14. September 2022
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg schließt jedes Jahr eine Vielzahl an Ermittlungsverfahren ab.
In drei Fällen ergingen nun Strafbefehle des Amtsgerichts Nürnberg:
Eine 40-jährige Gastronomin aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt hatte ihre Arbeitnehmenden über eineinhalb Jahre hinweg gar nicht oder nur teilweise zur Sozialversicherung angemeldet. Für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in Höhe von über 25.000 Euro wurde gegen sie eine Geldstrafe in Höhe von 210 Tagessätzen zu 100 Euro (insgesamt 21.000 Euro) verhängt.
Der Inhaber eines Gebäudereinigungsunternehmens in Nürnberg hatte über drei Jahre lang Scheinselbstständige beschäftigt und Schwarzlöhne ausgezahlt. Den Sozialkassen entgingen dadurch Beiträge von über 300.000 Euro. Ein Strafbefehl gegen den 54-Jährigen in Höhe von 600 Tagessätzen zu 90 Euro (insgesamt 54.000 Euro) war nun die Folge.
Die vorgenannte Straftat wurde ermöglicht durch einen selbstständigen Gebäudereiniger, der sogenannte Abdeckrechnungen ausstellte für Leistungen, die er in Wahrheit gar nicht erbracht hatte. Wegen Begünstigung einer Straftat erging gegen den 44-Jährigen ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu 60 Euro (insgesamt 5.400 Euro).
Alle Strafbefehle sind rechtskräftig.