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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Zwei Arbeitnehmer versuchten zu flüchten

Bei einer Baustellenkontrolle im Raum Nordhorn haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 13. September 2022 zwei illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Beamten wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Als die Zöllner die Baustelle betraten, versuchten zwei Arbeitnehmer zu flüchten. Die Personen konnten jedoch nach kurzer Verfolgung gestellt werden. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Beamten fest, dass die Männer aus der Republik Moldawien stammten. Einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt hätte, besaßen sie nicht.

Beim Arbeitgeber hatten sich die beiden moldawischen Staatsangehörigen mit gefälschten rumänischen Ausweisdokumenten ausgewiesen. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Bei der anschließenden erkennungsdienstlichen Behandlung der Beschuldigten durch die Bundespolizei in Bad Bentheim wurde festgestellt, dass ein moldawischer Staatsangehöriger bereits wegen diverser Vergehen in Erscheinung getreten war und aktuell ein offener Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn vorlag. Da er keine Barmittel zur Begleichung einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen diverser Delikte mitführte, wurde er in Haft genommen.

Vom zuständigen Ausländeramt erhalten die zwei Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück dauern an.

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