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Kontrolle einer Pizzeria führt zu Festnahme

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 15. September 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Bottrop. Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich ein indischer Staatsangehöriger, der Teigwaren zubereitete.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Gegenüber den Zollbeamten konnte sich der Mann lediglich mit einem polnischen Aufenthaltstitel und einem indischen Reisepass ausweisen. Über einen gültigen nationalen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet verfügte der Mann nicht.

"Der polnische Aufenthaltstitel ermöglichte dem Passinhaber lediglich den Aufenthalt im Bundesgebiet zu touristischen Zwecken für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Durch die Arbeitsaufnahme ohne entsprechende Genehmigung wurde das Aufenthaltsrecht als Tourist verwirkt", so Münch weiter.

Gegen den 25-Jährigen wurde daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Zöllner nahmen ihn vorläufig fest und zogen die Pass- beziehungsweise Aufenthaltsdokumente ein.

Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun über den weiteren Verbleib des Mannes.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

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