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Elf Monate Haftstrafe für Geschäftsführer

Elf Monate Haftstrafe für Geschäftsführer

  • Ort und Datum : Osnabrück, 20. Oktober 2022

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte einen Mann, der als faktischer Geschäftsführer einer Baufirma im Raum Osnabrück tätig war, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in elf Fällen sowie wegen Betrugs in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Entscheidung waren aufwendige Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück vorangegangen. Die Zöllnerinnen und Zöllner fanden eindeutige Hinweise darauf, dass der Unternehmer über einen Zeitraum von 22 Monaten mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne diese entweder gar nicht oder nicht in vollem Beschäftigungsumfang der Sozialversicherung zu melden.

In der offiziell geführten Lohnbuchhaltung wurde der geleistete Arbeitsumfang zu niedrig angegeben und ein Teil des Arbeitsentgelts schwarz ausgezahlt. Um diese Ausgaben zu decken, hatte der Geschäftsmann selbst Scheinrechnungen für angebliche Fremdleistungen anderer Unternehmen ausgestellt.

"Dadurch wurden Sozialversicherungs-, Sozialkassen- und Berufsgenossenschaftsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 150.000 Euro hinterzogen", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Zudem setzte der Verurteilte einen Strohmann ein, der den Betrieb formell führte, während alle unternehmerischen Entscheidungen vom Beschuldigten getroffen wurden, der das Unternehmen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht leitete.

Das Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg ist rechtskräftig.

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