- Ort und Datum : Duisburg, 28. Oktober 2022
Am 22. Oktober 2022 in den Abendstunden führten die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg - Standort Emmerich - in den Kreisen Kleve und Wesel Prüfungen in der Gastronomie durch. Im Einsatz waren neben 15 Zöllnerinnen und Zöllnern auch Beschäftigte des Ordnungsamts und der Ausländerbehörde der Stadt Moers.
Bei der gemeinsamen Prüfung stellten die Einsatzkräfte der FKS unter anderem fest, dass sich drei ausländische Arbeitnehmer illegal in Deutschland aufhielten. Für die Arbeitsaufnahme in Deutschland hätten sie einen gültigen Aufenthaltstitel mit gültiger Arbeitserlaubnis vorlegen müssen. Hier fehlte die für die Arbeitsaufnahme erforderliche Genehmigung.
Die vorgelegten Pässe der Personen wurden eingezogen. Die weitere Bearbeitung übernimmt in diesen Fällen die Ausländerbehörde.
Gegen die Arbeitgeber werden ebenfalls Strafverfahren eingeleitet, hier wegen Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Nach der ersten Sichtung der Personenerfassungen bestehen diverse Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht. "Zur Probe arbeiten" oder "heute erster Tag", das sind Angaben der arbeitenden Personen, die die Zöllnerinnen und Zöllner häufig bei der Personenerfassung hören.
"In der Gastronomie gilt bei Arbeitsaufnahme die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung", sagte der Einsatzleiter der FKS. "Die Nichtmeldung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird."
Die Zöllnerinnen und Zöllner werden im Nachgang die erfassten Daten auswerten. Weitere Prüfungen und Ermittlungen schließen sich an.