- Ort und Datum : Erfurt, 2. November 2022
Eine ehemalige Bauunternehmerin aus dem Vogtlandkreis wurde im Juli dieses Jahres vom Amtsgericht Chemnitz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plauen des Hauptzollamts Erfurt hatte die Verurteilte mehrere Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet und zu geringe Beiträge gezahlt. Den gerichtsfesten Beweis hatte eine aufwendige Auswertung der Buchhaltung erbracht.
Durch die Ermittlungen konnte der Nachweis für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in den Jahren 2016 und 2017 und der damit verbundene Betrug zum Nachteil der Sozialkasse im Baugewerbe erbracht werden. Der Gesamtschaden belief sich etwa auf eine Viertelmillion Euro.
Ausgangspunkt für diese Ermittlungen war ein weiteres Ermittlungsverfahren vom Hauptzollamt Erfurt, bei dem man auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Firma der hier verurteilten Bauunternehmerin gestoßen ist.
Der Strafantritt der ehemaligen Firmenchefin wurde unter der Prämisse ausgesetzt, dass sie sich in einer Bewährungszeit von vier Jahren nichts mehr zuschulden kommen lässt.
Das Urteil ist rechtskräftig.