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Drei Festnahmen bei Kontrolle eines Hotels

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 3. November 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Hotel in Gelsenkirchen. Dabei wurden unter anderem drei georgische Staatsangehörige bei Reinigungsarbeiten angetroffen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten die drei Frauen nicht.

"Die drei Frauen wiesen sich zunächst mit rumänischen und slowakischen Ausweisen aus", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Damit wären sie EU-Bürgerinnen gewesen und hätten keinen Aufenthaltstitel gebraucht. Die Dokumente entpuppten sich aber bei näherer Überprüfung als Fälschungen", so Münch weiter.

Die Zollbeamten nahmen die 37-, die 41- und die 44-Jährige vorläufig fest. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

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