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Kontrolle in asiatischem Restaurant

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 24. November 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein asiatisches Restaurant in Herne. Dabei wurden unter anderem ein 39- und ein 42-jähriger Chinese bei Zubereitungsarbeiten in der Küche angetroffen und kontrolliert.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen chinesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Der 39-Jährige wies sich zu seiner Legitimation mit einer Duldung aus. Diese gestattete ihm die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jedoch nicht. Er musste daher an Ort und Stelle ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro bezahlen.

Der 42-Jährige wies sich mit einem spanischen Aufenthaltstitel und einem chinesischen Reisepass aus. Er hätte sich damit lediglich als Tourist in Deutschland aufhalten dürfen. Einen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet, der ihm eine Erwerbstätigkeit erlaubte, konnte er nicht vorweisen. Der Mann wurde daher aufgrund eines Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.

Eine durchgeführte FAST-ID ergab, dass der Beschuldigte bereits 2017 wegen derselben Straftat festgenommen wurde. Die Staatsanwaltschaft Bochum ordnete daher eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro an. Nach Zahlung der Sicherheitsleistung wurde er aus der Haft entlassen. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über die weiteren Maßnahmen.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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