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Leistungsbetrug lohnt sich nicht

Leistungsbetrug lohnt sich nicht

  • Ort und Datum : Osnabrück, 29. November 2022

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Neunzig Tagessätze zu je zehn Euro, mithin insgesamt 900 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Sulingen für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im September 2020 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht wahrheitsgemäß mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 330 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) der Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort und wahrheitsgemäß benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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