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Schaden von einer Million Euro

Schaden von einer Million Euro

  • Ort und Datum : Karlsruhe, 2. Dezember 2022

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Alina Holm

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Hauptzollamt Karlsruhe

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Eine verdachtslose Prüfung, bei der sich drei Personen durch Flucht der Maßnahme entziehen wollten, endete letztendlich mit dem Aufdecken eines Sozialversicherungsschadens in Höhe von circa einer Million Euro und führte zur Verurteilung von drei Unternehmern.

Bereits im Jahr 2017 fand eine verdachtsunabhängige Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit statt, bei der drei Arbeitnehmende einer Kabelbaufirma versucht hatten, sich der Maßnahme zu entziehen. Sie konnten allerdings nach kurzer Nacheile gestoppt werden.

Bei der anschließenden Geschäftsunterlagenprüfung ergaben sich zahlreiche Anhaltspunkte sogenannter Scheinselbstständigkeiten der Arbeitnehmenden.

"Das bedeutet, dass vermeintlich selbstständig tätige Personen tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis für den Arbeitgeber tätig waren und demnach bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern hätten angemeldet werden müssen", erklärte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Durch die erste im Jahr 2019 stattgefundene Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume sowie der Unterkünfte der Scheinselbstständigen erhärtete sich der Verdacht der abhängigen Beschäftigung. Außerdem zeigte sich, dass die geführten Stundenaufzeichnungen ebenfalls nicht den Tatsachen entsprachen.

Ferner ergab die Durchsuchungsmaßnahme, dass viele Arbeitnehmende von einem Folgeunternehmen, das nach demselben Muster agierte, übernommen wurden, nachdem der ursprüngliche Unternehmer ins Ausland verzogen war.

Die entsprechenden Ermittlungen gegen das Folgeunternehmen wurden ebenfalls aufgenommen. Im Jahr 2020 wurden die Wohn- und Geschäftsräume sowie erneut die Unterkünfte der Arbeitnehmenden durchsucht.

Abschließend ergaben die über Jahre intensiv geführten Ermittlungen mit unzähligen Vernehmungen, welche sich über einen Tatzeitraum von 2016 bis 2020 erstreckten, dass die vermeidlich Selbstständigen tatsächlich in einem Angestelltenverhältnis tätig waren und man ihnen nicht den entsprechenden Mindestlohn ausgezahlt hatte.

Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe circa 880.000 Euro an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen und ein durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft errechneter Schaden in Höhe von 117.000 Euro.

Nun wurden die drei Unternehmer aus dem Raum Heidelberg rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

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