Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Sauber geputzt, nur leider schwarz

Schaden von über 253.000 Euro

Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und neun Monaten verurteilte das Amtsgericht Nürnberg den Geschäftsführer einer Firma für Gebäudereinigung aus Nürnberg wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte dem 34-Jährigen nachgewiesen, dass er über Jahre hinweg weit über 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung und im Trockenbau beschäftigte, ohne diese zur Sozialversicherung anzumelden.

Der Sozialversicherung entstand durch die Taten ein Schaden von über 253.000 Euro.

Das Urteil konnte auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Mann geständig war und zumindest für einen Teil des Schadens Wiedergutmachung geleistet hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen