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Scheinselbstständigkeit, Insolvenzverschleppung

Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überführen Sozialbetrüger

Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg - Dienstort Furth im Wald - ergaben, dass ein Geschäftsführer einer im Landkreis Cham ansässigen, im Baugewerbe tätigen Firma über Jahre hinweg in insgesamt 33 Fällen Beiträge zu den Sozialversicherungen nicht abführte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf circa 380.000 Euro.

Der Unternehmer, der in ganz Bayern tätig war, beschäftigte im Zeitraum zwischen 2011 und 2015 zahlreiche Arbeiter aus Südosteuropa. Nach außen hin traten diese Arbeiter als selbstständige Subunternehmer auf. Die Ermittlungen der Zöllner deckten allerdings auf, dass es sich bei den Arbeitern um Arbeitnehmer handelte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Firmeninhaber standen (sogenannte Scheinselbstständige).

Des Weiteren hatte es der Unternehmer trotz Kenntnis unterlassen, aufgrund der ab Dezember 2017 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit seiner Firma, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht zu stellen (Insolvenzverschleppung).

So sah es die Staatsanwaltschaft Regensburg nach Abschluss der Ermittlungen als erforderlich an, gegen den Geschäftsmann Anklage beim Amtsgericht Regensburg einzureichen. Da der Angeklagte jedoch bereits zu Beginn der Hauptverhandlung ein vollumfängliches Geständnis ablegte und dadurch eine lange und schwierige Beweisaufnahme entbehrlich wurde, kam das Amtsgericht Regensburg zu dem Schluss, dass eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen zu je 15 Euro angemessen seien.

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