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Schwarzarbeit lohnt nicht

Imbissbetreiber verurteilt

Aufgrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamts Erfurt - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Annaberg-Buchholz - wurde ein 45-jähriger Imbissbetreiber aus dem Erzgebirgskreis durch das Amtsgericht Chemnitz zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Der Tagessatz wurde aufgrund der finanziellen Verhältnisse auf 10 Euro festgesetzt.

Die Verhandlung fand im Oktober 2020 statt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Ermittler konnten nachweisen, dass der 45-jährige Inhaber mehrerer Imbissbetriebe als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in den Jahren 2014 bis 2018 nicht im vollen Umfang oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Dadurch hatte er den zuständigen Sozialkassen und der Berufsgenossenschaft Beiträge in Höhe von über 186.000 Euro vorenthalten. Einen Teil der Löhne zahlte er "schwarz" aus.

Hinweise ehemaliger Angestellter des Verurteilten waren der Ausgangspunkt für die Ermittlungen.

Neben der Geldstrafe hat das Gericht auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge von über 186.000 Euro angeordnet.

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