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Zoll stellt illegale Beschäftigung fest

Mann ohne Aufenthaltserlaubnis bereits zum zweiten Mal gefasst

Bei der Kontrolle in einem Asia-Imbiss im Kreis Borken haben die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Münster einen Arbeitnehmer, der sich illegal in Deutschland aufhält, bereits zum zweiten Mal angetroffen.

Bereits im August des vergangenen Jahres war der Mann den Zöllnerinnen und Zöllnern im Rahmen einer Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in einem Imbiss aufgefallen. Er hatte sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten; einer Erwerbstätigkeit durfte er folglich nicht nachgehen.

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 5. Februar 2020 zeigte sich den Beamtinnen und Beamten, dass der Mann der damals ausgesprochenen Aufforderung der Ausländerbehörde, das Land zu verlassen, nicht nachgekommen war: Erneut trafen sie den Asiaten im selben Imbiss bei der Arbeit an.

Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen und es wurde ihm die Weiterarbeit untersagt. Die Ausländerbehörde wurde erneut über den Vorgang unterrichtet.

Auch gegen den Imbissbetreiber als Arbeitgeber wird jetzt wegen Verdachts der illegalen Beschäftigung und der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt. Allein die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne Genehmigung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

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