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Illegale Beschäftigung im Emsland aufgedeckt

Acht Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

Bei einer Baustellenkontrolle im Emsland haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 18. Februar 2021 acht illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten acht Arbeitnehmer an. Sieben von ihnen wiesen sich mit ukrainischen Ausweisdokumenten aus. Ein Arbeitnehmer legte einen lettischen Nichtbürgerpass vor. Rund 11 Prozent der Einwohner Lettlands haben weder die lettische noch eine andere Staatsangehörigkeit und verfügen über einen sogenannten Nichtbürgerpass ("Aliens passport"). Sie dürfen sich zwar visumsfrei im gesamten Schengenraum bis zu 90 Tage im Halbjahr aufhalten, verwirken dieses Recht jedoch durch die illegale Arbeitsaufnahme.

Die acht Arbeitnehmer haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Bei drei Beschuldigten sind diese Strafverfahren auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Osnabrück im beschleunigten Verfahren durchgeführt worden.

Ein beschleunigtes Verfahren bezeichnet eine besondere Form des Strafverfahrens durch die Justiz. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Hauptverhandlung für die drei Beschuldigten fand am Freitag, dem 19. Februar 2021, beim Amtsgericht Osnabrück statt. Bis zur Hauptverhandlung befanden sich die Beschuldigten in Polizeigewahrsam. Sie wurden zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Vom zuständigen Ausländeramt erhielten die acht Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zum 3. März 2021 zu verlassen.

Die Ermittlungen dauern an.

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