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Sozialleistungsbetrug vom Zoll aufgedeckt

Seit 2013 insgesamt 30.000 Euro erschlichen

Aufgrund der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim ermittelten Betrugstaten hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim ein Ehepaar, welches sich über einen langen Zeitraum ungerechtfertigt Sozialleistungen erschlichen hat, zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die Eltern von drei minderjährigen Kindern bezogen seit circa 2013 fast durchgehend Sozialleistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Harz IV), während sie als Kurierfahrer selbstständig und für Familienangehörige tätig waren. Die daraus resultierenden Einkommen haben sie den Leistungsträgern, vorwiegend den Jobcentern der Stadt und des Landkreises Rosenheim, pflichtwidrig verschwiegen. Darüber hinaus haben sie in ihrer Wohnung, die vom Jobcenter bezahlt wurde, Hunde der Rasse Australian Shephard gezüchtet. Die nicht unerheblichen Einnahmen daraus wurden ebenfalls verschwiegen.

Hierdurch erschlich sich das Paar im Laufe der Jahre durch zwölf einzeln begangene Betrugstaten insgesamt über 30.000 Euro.

Das Gericht sah eine positive Sozialprognose des Ehepartners und berücksichtigte den Umstand, dass die ermittelten Betrugstaten vollumfänglich eingeräumt wurden. Jeder der beiden wurde mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die jedoch auf drei Jahre (Ehefrau) beziehungsweise vier Jahre (Ehemann) zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Was beide längerfristig beschäftigen wird, ist der Umstand, dass das Gericht im Urteil die Einziehung des erschlichenen Geldes angeordnet hat, sodass die beiden über 30.000 Euro an die Jobcenter zurückzahlen müssen.

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