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Unternehmerin zu Freiheitsstrafe verurteilt

Zoll-Ermittler decken Schwarzarbeit auf; 130.000 Euro Sozialschaden

Weil die Inhaberin eines Reinigungsunternehmens Sozialabgaben von rund 130.000 Euro hinterzog, verurteilte sie das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Sie muss zudem ein Bußgeld in Höhe von 43.000 Euro zahlen.

Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Aalen hatten herausgefunden, dass die 41-Jährige über einen Zeitraum von drei Jahren, unter anderem in Flüchtlingsunterkünften, nach Mitarbeitern gesucht hatte, um diese unterhalb des Mindestlohns schwarz zu beschäftigen. Die Löhne hatte sie zum Teil in bar ausgezahlt.

Die Unternehmerin zeigte sich in der Hauptverhandlung geständig. Die hinterzogenen Sozialbeiträge muss sie nachzahlen. Zollbeamte hatten bereits Vermögen sichergestellt.

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