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51 Monate Freiheitsstrafe für Wiederholungstäter

Ermittlungen des Zolls zu vorenthaltenen Sozialabgaben führen zur Verurteilung

Vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe und Festlegung eines Wertersatzes verhängte das Landgericht Würzburg in einem Berufungsverfahren bereits im Januar 2020 gegen einen 58-Jährigen aus dem Raum Kitzingen wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in insgesamt 38 Fällen.

Für das Hauptzollamt Schweinfurt und die dort angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit mündeten so langwierige Ermittlungen in einer Verurteilung. Zusammen mit den Altfällen erstreckten sich die wiederholten Ermittlungen des Zolls über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren (Unterbrechungen eingeschlossen). Noch Ende vergangenen Jahres wurde das Urteil des Landgerichts Würzburg rechtskräftig und liegt dem Zoll nun vor.

Der Verurteilte betrieb ein Unternehmen im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Zwar meldete er beschäftigte Arbeitnehmer zur Sozialversicherung an, jedoch führte er keine Abgaben zur Sozialversicherung ab. Den Einzugsstellen zur Sozialversicherung entstand ein Schaden in Höhe von mehr als 66.200 Euro, den der 58-jährige Deutsche als Wertersatz zurückzahlen muss.

Der vergleichsweise hohen Freiheitsstrafe vorausgegangen waren zwei Verurteilungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Würzburg zu Freiheitsstrafen auf Bewährung für ähnlich gelagerte Verstöße.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken.

Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung, wie zum Beispiel Kettenbetrugsgeflechte. Rund ein Viertel der 616 Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt ist im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.

Während der Coronapandemie nimmt die FKS ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.

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