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Zoll beendet illegale Beschäftigung in Grafschaft Bentheim

Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt Durchsuchung in Metallbetrieb durch

Bei einer gemeinsamen Kontrolle am 24. Februar 2021 überprüften Beschäftigte des Hauptzollamts Osnabrück und Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts Osnabrück einen Betrieb der Metallbranche in der Grafschaft Bentheim.

Bei der Prüfung wurden acht ukrainische Arbeitnehmer angetroffen, die im Rahmen eines Werklieferungsvertrags für eine polnische Firma in einem Betrieb der Metallbranche tätig waren. Die Männer wiesen sich mit einem polnischen Visum aus. Hiermit dürfen sie sich zwar visumsfrei im gesamten Schengenraum bis zu 90 Tage im Halbjahr aufhalten, verwirken dieses Recht jedoch durch die illegale Arbeitsaufnahme.

Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

In der anschließenden Vernehmung der Beschuldigten erhärtete sich der Verdacht, dass es sich nicht um einen Werklieferungsvertrag zwischen der polnischen Firma und der deutschen Firma aus der Metallbranche handelt, sondern tatsächlich Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) vorliegen könnte.

Da die polnische Firma nicht im Besitz einer Verleiherlaubnis war und der Verdacht bestand, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde, sind fernmündlich Durchsuchungsbeschlüsse bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragt worden. Nach der Bestätigung der Beschlüsse durch das zuständige Amtsgericht durchsuchten die Zöllner die Wohn- und Geschäftsräume der beteiligten Firmen. Dabei stellten die Ermittler umfangreiches Beweismittel sicher.

Im Rahmen der Maßnahme wurden weitere Mitarbeiter als Zeugen eingehend vernommen.

Die acht ukrainischen Männer erhielten von der zuständigen Ausländerbehörde eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Die Auswertung der Beweismaterialien und Vernehmungen wird vermutlich noch Monate in Anspruch nehmen.

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