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Strafbefehl für Arbeitgeberin einer Pflegekraft

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Eine Geldstrafe in Höhe von 3.250 Euro lautet der nunmehr rechtskräftig erlassene Strafbefehl des Amtsgerichts Maulbronn gegen die 64-jährige ehemalige Arbeitgeberin einer litauischen Pflegekraft aus dem Enzkreis.

Nachdem die Pflegekraft bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe Strafanzeige gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin, die Tochter der zu pflegenden Mutter, erstattete, nahmen die Beamten entsprechende Ermittlungen auf. Dabei stellte sich heraus, dass die Pflegekraft im Zeitraum von rund 16 Monaten im Haushalt der Mutter der Verurteilten arbeitete, ohne zur Sozialversicherung gemeldet gewesen zu sein.

Die Ermittler konnten nachweisen, dass die 64-jährige Deutsche für ihre Arbeitnehmerin keine Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abführte. Auch Urlaub wurde der Pflegekraft im kompletten Beschäftigungszeitraum nicht gewährt.

Die Arbeitnehmerin schöpfte zunächst keinen Verdacht, da sie laut Lohnquittungen zur Sozialversicherung gemeldet war. Erst als sie sich im Anschluss an ihre Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hatte, jedoch keinen Anspruch auf etwaige Arbeitslosengeld-I-Leistungen geltend machen konnte, wurde ihr bewusst, dass ihre Arbeitgeberin keine Sozialabgaben entrichtet hatte. Beim Sozialversicherungsträger ist ein Gesamtschaden in Höhe von 11.844 Euro entstanden, der inzwischen von der nunmehr vorbestraften Beschuldigten beglichen wurde.

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