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Festnahme in Pizzeria

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 23. März 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Bochumer Pizzeria. Dort war ein 22-jähriger Inder als Koch beschäftigt.

Er besaß weder eine Arbeitserlaubnis noch einen Aufenthaltstitel. Die Zöllner leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen des vermutlich illegalen Aufenthalts ein. Er wurde mittels Dolmetscher vernommen. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.

"Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund, Nicolai Prowe. "Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich."

Zusatzinformation

Die illegale Beschäftigung von Ausländern ist eine besonders bittere Form der Schwarzarbeit. Die Arbeitnehmer befinden sich in absoluter Abhängigkeit, können ihre Rechte auf Mindestlohn und normale Arbeitsbedingungen kaum selber durchsetzen, haben keine Unfall- und Krankenversicherung.

Ihre Arbeitgeber vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze und bereichern sich auf Kosten der Solidargemeinschaft. Sie verdrängen legal arbeitende Unternehmen.

Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamts Dortmund deckten allein im Jahr 2020 einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von über 30,5 Millionen Euro auf.

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