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Illegale Beschäftigung in acht Fällen

Strafverfahren eingeleitet

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellten am Mittwoch, dem 23. März 2021, bei zwei Baustellenkontrollen insgesamt acht illegal beschäftigte Arbeiter aus Osteuropa fest. Sie müssen Deutschland nun verlassen.

Auf einer Baustelle im Stadtgebiet von Hannover trafen die Zöllner zunächst vier Personen bei Arbeiten am Dach eines Mehrfamilienhauses an. Einen für die Beschäftigung in Deutschland erforderlichen Aufenthaltstitel konnten die Männer, drei Ukrainer und ein Belarusse, nicht vorlegen.

Bei einer weiteren Baustellenkontrolle in einem Stadtteil von Garbsen stellten die Zöllner vier Ukrainer fest, welche an einem Einfamilienhaus Fliesen- und Malerarbeiten ausführten. Auch diese Personen konnten keine Dokumente für eine legale Arbeitsaufnahme beibringen.

"Die Arbeiter durften sich lediglich zu touristischen Zwecken in der Bundesrepublik aufhalten. Eine Beschäftigung war den Personen nicht gestattet. Weil sie diese rechtswidrig aufgenommen hatten, haben sie ihr Aufenthaltsrecht verwirkt", so Nils Haustein, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover.

Gegen die Männer leiteten die Zöllner entsprechende Strafverfahren ein. Die Ausweisdokumente wurden den zuständigen Ausländerbehörden übergeben. Diese erteilen den acht Personen nun die Aufforderung, das Land zu verlassen.

Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

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