Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Mindestlohn nicht bezahlt

19.000 Euro Sozialversicherungsschaden

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass die Angestellten eines Handwerksbetriebs über einen Zeitraum von drei Jahren den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von ihrem Arbeitgeber nicht erhielten. Insgesamt wurden Löhne in Höhe von über 8.000 Euro nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt.

Außerdem stellte sich bei den weiteren Ermittlungen durch die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit heraus, dass es der Firmeninhaber über einen Zeitraum von vier Jahren in insgesamt 83 Fällen unterließ, die Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten rechtzeitig und vollständig zu entrichten. Der so für die Sozialversicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf circa 19.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte ein Teilgeständnis ablegte und bereits ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro aufgrund des Mindestlohnverstoßes akzeptierte hatte.

Zusätzlich muss der Unternehmer die Verfahrenskosten tragen sowie für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen