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Festnahme bei Gaststättenkontrolle

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 6. April 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Gladbeck.

Zwei angetroffene Arbeitnehmer waren in der Küche mit Zubereitungsarbeiten beschäftigt. Es handelte es sich bei beiden Personen um indische Staatsbürger. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Ein Arbeitnehmer konnte einen indischen Reisepass und einen abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel vorlegen. Der andere Mann war im Besitz eines 2019 abgelaufenen Aufenthaltstitels für Deutschland. Zudem war er zur Aufenthaltsermittlung wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ausgeschrieben.

Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten beide somit nicht.

Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 25 und 32 Jahren vorläufig fest. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über den weiteren Verbleib entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwartet nun ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

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