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Bauunternehmer verurteilt

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen

Aufgrund geführter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Chemnitz verurteilte das Amtsgericht Görlitz einen 53-jährigen Bauunternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der im Garten- und Landschaftsbau tätige Unternehmer aus dem Landkreis Bautzen unterließ es, in einem Zeitraum von zwei Jahren und neun Monaten einen Teil seiner Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden. Insgesamt führte er Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 110.000 Euro nicht an die zuständigen Krankenkassen ab.

Im Rahmen der Ermittlungen konnte nachgewiesen werden, dass der inzwischen rechtskräftig Verurteilte die Schwarzlohnzahlungen aus sogenannten Abdeckrechnungen generierte.

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