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Pflegedienstbetreiberin bestraft und bebußt

Schwarzarbeit, fehlende Aufenthaltstitel, Mindestlohnverstöße …

Einiges zuschulden kommen lassen hatte sich die 64-jährige Betreiberin eines Dienstleistungsunternehmens für Tages- und ambulante Pflege aus dem nördlichen Ortenaukreis: Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte die Frau mehrere Angestellte gegenüber dem Sozialversicherungsträger als geringfügig beschäftigt gemeldet, diese jedoch in viel größerem Umfang eingesetzt und zum Teil Lohnzahlungen schwarz geleistet.

12.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hatte sie so zu wenig entrichtet. Daneben konnte die Beschuldigte gegenüber den Zollbeamten für einige ausländische Beschäftigte weder die notwendigen Aufenthaltstitel noch Arbeitsbewilligungen vorweisen.

Das Amtsgericht Kehl folgte den Vorwürfen des Hauptzollamts sowie der Staatsanwaltschaft Offenburg und verhängte gegen die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro. Die vorenthaltenen Beiträge sind nachzuzahlen.

Wegen nicht erhobener Stundenaufzeichnungen, über die Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren sind, und wegen der Unterschreitung des Mindestlohns in Höhe von 11.000 Euro gegenüber drei Beschäftigten wurden gegen die Unternehmerin zusätzlich zwei Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Ordnungswidrigkeiten wurden mit Bußgeldern in Höhe von 2.500 Euro und 22.000 Euro geahndet.

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