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Bordell als Thai-Massagesalon getarnt

Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg trifft Arbeitnehmerinnen ohne Aufenthaltsgenehmigung an

Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg vollstreckten bereits am 1. April 2021 vier Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg. Die Inhaber wurden verdächtigt, Beiträge zur Sozialversicherung nicht beziehungsweise nicht in voller Höhe entrichtet und Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis beschäftigt zu haben.

"Zur Mittagszeit wurden zwei Thai-Massagesalons in Eimsbüttel und Altona sowie die private Wohnung der Betreiber und die Räumlichkeiten eines Steuerberaterbüros durchsucht", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg.

Bei der Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse konnten sodann drei thailändische Arbeitnehmerinnen ohne Aufenthaltsgenehmigung angetroffen werden.

Im Rahmen von ersten Erkenntnissen wird des Weiteren der Verdacht begründet, dass mindestens einer der beiden Thai-Massagesalons entgegen der Gewerbemeldung als Bordell betrieben wird.

"Es konnte umfangreiches schriftliches Beweismaterial, wie zum Beispiel Geschäftsunterlagen, sowie diverse elektronische Speichermedien sichergestellt werden", erzählte Pressesprecherin Sandra Preising. "Die Auswertung der Beweismittel sowie die weiterführenden Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg dauern noch an."

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