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Berliner Zoll überprüft vier Baustellen

Kontrolle ist Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung

Rund 60 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Berlin kontrollierten am 16. April 2021 insgesamt vier Baustellen in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Dabei wurden insgesamt 124 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Gegen zwei Arbeitnehmer wurden Verfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet, gegen die Arbeitgeber wegen Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Gegen einen 34-jährigen Moldawier wurde zudem ein Verfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Er wies sich gegenüber den Beamten mit gefälschten rumänischen Papieren aus.

Unabhängig davon wurden Prüfungen von Geschäftsunterlagen bei drei Unternehmen der Baubranche durchgeführt. Bei allen drei Firmen bestand der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Den durchgeführten Kontrollen schließen sich nun weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei den jeweiligen Arbeitgebern an. Dabei geht es vor allem darum, zu klären, ob die Anmeldungen zur Sozialversicherung den tatsächlichen Arbeitszeiten entsprechen und ob die geltenden Mindestlöhne tatsächlich gezahlt werden.

Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielen im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes, bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingung erfolgen.

In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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