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Frankfurter Zoll für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Zöllner bei Baustellenkontrolle

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main kontrollierte am 16. April 2021 insgesamt 22 Firmen und 52 Arbeitnehmer auf drei Baustellen im Frankfurter Stadtgebiet. Die Kontrollen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Die Beschäftigten der FKS stellen bereits vor Ort durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn im Einzelfall Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. Darüber hinaus stehen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen sowie illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus. Speziell im Baugewebe sind auch die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sowie die Arbeitnehmerüberlassung inklusive der Werkverträge zu überprüfen.

Zwei bosnische Staatsangehörige waren ohne gültige Arbeitserlaubnis auf der Baustelle angetroffen worden, es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus erfordern 18 Fälle weitere Nachprüfungen wegen Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes, bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden, und die Bereitstellung von Unterkünften ist als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingung obligatorisch. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

"Die regelmäßigen Kontrollen der FKS helfen dabei, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen kommt. Sie sind auch wichtig, damit die steuerehrlichen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben können. Auch die durch Schwarzarbeit bedingte mangelhafte Absicherung bei Krankheit oder im Alter ist nicht zu unterschätzen", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt ganzjährig sowohl bundesweit als auch regional Schwerpunktprüfungen mit einem hohen Personaleinsatz durch, um den präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies gilt als wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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