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Illegale Arbeitnehmer auf Baustelle in Potsdam

Sieben Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe haben Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Potsdam am 16. April 2021 auf einer Baustelle im Potsdamer Stadtteil Babelsberg Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Insgesamt wurden 22 Arbeitnehmer unterschiedlicher Nationalitäten und neun Arbeitgeber überprüft.

Hierbei stellte sich heraus, dass sich sieben Arbeitnehmer aus Osteuropa illegal in Deutschland aufhielten und ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden. Gegen sie wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Ebenso wurde gegen ihren Arbeitgeber ein Strafverfahren wegen Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel eingeleitet.

In zwei weiteren Fällen besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wurde. Hier dauern die Ermittlungen des Hauptzollamts noch an.

"Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung", so Andreas Graf, Pressesprecher des Hauptzollamts Potsdam.

Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielen im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes, bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingung erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.

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