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Hauptzollamt Nürnberg bei Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit

Illegale Beschäftigung im Bau aufgedeckt

Wie bereits berichtet, beteiligten sich 50 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Nürnberg am 16. April 2021 an einer bundesweiten Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit am Bau. Sie überprüften dabei 166 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 80 Arbeitgebern der Baubranche, die auf circa 20 Baustellen in Mittelfranken tätig waren.

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen unter anderem fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Der Verdacht auf illegale Beschäftigung in drei Fällen hat sich bestätigt. Gegen die Arbeitnehmer wurden Strafverfahren eingeleitet. Auf Entscheidung der Ausländerbehörden sind die Männer jetzt ausreisepflichtig. Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.

In weiteren 13 Fällen ergab sich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, wie zum Beispiel die Nichtanmeldung zur Sozialversicherung, Nichteinhaltung des Mindestlohns und einmal auf Scheinselbstständigkeit.
Zu diesen Sachverhalten folgen in den nächsten Wochen weitere Ermittlungen.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten.

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