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Vier Festnahmen bei Kontrolle auf Autoverwertungshof

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 27. April 2021 prüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Autoverwertungshof in Bottrop. Die angetroffenen Arbeitnehmer waren mit Zerlegearbeiten von Autowracks beschäftigt.

Als die Zollbeamten das Gelände betraten, ergriffen drei Personen sofort die Flucht und versteckten sich teilweise auf dem sehr unübersichtlichen Gelände. Die Beamten konnten die drei Männer jedoch anhalten und die Ausweispapiere prüfen.

Alle drei Arbeitnehmer konnten sich nicht mit einem gültigen Aufenthaltstitel ausweisen, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Es konnten lediglich ein georgischer Reisepass, eine georgische ID-Card sowie ein aserbaidschanischer Reisepass vorgelegt werden. Eine weitere anwesende Person, die nicht weggelaufen war, war im Besitz eines abgelaufenen Visums für Deutschland. Bei dieser Person handelte es sich ebenfalls um einen aserbaidschanischen Staatsangehörigen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische und aserbaidschanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten somit alle vier Arbeitnehmer nicht.

Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 22, 26, 42 und 60 Jahren vorläufig fest. Es wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

In den weiteren Ermittlungen wird nun geprüft, ob den vermeintlichen Arbeitgeber ein Verfahren wegen unerlaubter Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen erwartet.

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