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Fünf Festnahmen bei Baustellenkontrolle

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 10. Mai 2021 prüften Beamte einer Kontrolleinheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Bauvorhaben in Datteln.

Unter den angetroffenen Arbeitern befanden sich fünf georgische Staatsangehörige, die als Bauhelfer beschäftigt wurden. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten sie jedoch nicht.

Die Zollbeamten nahmen daher die Männer im Alter von 37 bis 43 Jahren vorläufig fest. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

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