Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Südosteuropäische Bauarbeiter schwarz beschäftigt

Zoll verhängt Geldbußen in Höhe von rund 44.000 Euro

Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ gegenüber einem Unternehmer aus dem Raum Karlsruhe Bußgeldbescheide in Höhe von 43.915 Euro wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Aufenthaltstitel, Verstößen gegen die Sofortmelde- und Sozialabgabenpflicht sowie die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Im Rahmen einer melderechtlichen Kontrolle durch die zuständige Polizei wurden zwei serbische Arbeitnehmer überprüft, die sich illegal in Deutschland aufhielten und illegal beschäftigt wurden. Entgegen den Versprechungen ihres Arbeitgebers verfügten sie über keinen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Sie wurden von der zuständigen Ausländerbehörde ausgewiesen und mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot von mehr als zwei Jahren belegt.

Durch weitere Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe wurde festgestellt, dass der Arbeitgeber mit Unternehmenssitz in Karlsruhe die beiden Südosteuropäer auf einer Baustelle einer deutschen Einzelhandelskette einsetzte. Dort war er als Subsubunternehmer mit der Ausführung von Bauleistungen beauftragt.

Eine Bezahlung der Arbeitskräfte erfolgte im Kontrollzeitpunkt allerdings nicht. Den Arbeitnehmern wurde lediglich unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Zudem konnten die Ermittler nachweisen, dass der 39-jährige Kroate für seine Arbeitnehmer keine Sofortmeldungen abgegeben hatte sowie keine Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abführte.

Der Arbeitgeber gab im Rahmen seiner Vernehmung an, die Serben nicht zu kennen. Seine Äußerung konnte jedoch nach umfangreichen Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe widerlegt und als Schutzbehauptung gewertet werden. Der Arbeitgeber akzeptierte die Geldbußen, welche nun in Raten abbezahlt werden.

Zusatzinformation

Die illegale Beschäftigung von Ausländern ist eine besonders bittere Form der Schwarzarbeit. Die Arbeitnehmer befinden sich in absoluter Abhängigkeit, können ihre Rechte auf Mindestlohn und normale Arbeitsbedingungen kaum selbst durchsetzen und haben keine Unfall- und Krankenversicherung.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt regelmäßig Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zur Aufdeckung komplex gestalteter Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Ein Verstoß gegen § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch ist mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro belegt.

Das Baugewerbe zählt zu den Branchen, in denen der Arbeitgeber gemäß § 28a Absatz 4 Sozialgesetzbuch Viertes Buch verpflichtet ist, bei Beschäftigung von Arbeitnehmern spätestens bei Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung abzugeben. Diese Meldung erfolgt elektronisch.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen