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Zweimal in einem Monat aufgefallen

Zoll beendet erneut illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 28. Mai 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Auslieferungsfahrer einer Imbissstube in Dortmund.

Der 23-jährige Marokkaner war bereits im Rahmen einer örtlichen Schwertpunktprüfung von Imbissstuben am 4. Mai 2021 aufgefallen, weil er lediglich über einen italienischen Aufenthaltstitel verfügte. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen marokkanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Damals wurden eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro erhoben und seine Papiere an die Ausländerbehörde übergeben.

Die Zollbeamten sahen nun am Freitagabend im Rahmen ihrer Streifenfahrt, dass der junge Mann das Auslieferungsfahrzeug derselben Imbissstube wie Anfang Mai belud und davonfuhr. Als er an einer Tankstelle stoppte, wurde er erneut kontrolliert. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen ihn eingeleitet. Dieses Mal wurde er vorläufig festgenommen und in Polizeigewahrsam verbracht.

Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwarten Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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