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Vater und Sohn wegen Schwarzarbeit verurteilt

Schaden von rund 715.000 Euro aufgedeckt

Das Amtsgericht Erfurt verurteilte im März 2021 einen 32-jährigen Bauunternehmer aus Weimar wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 38 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten.

Wegen Beihilfe hierzu in 38 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 28 Fällen wurde der Vater des Bauunternehmers, der mit Generalvollmacht handelte, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafen wurde jeweils für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die inzwischen rechtskräftig Verurteilten müssen außerdem 1.500 und 2.500 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Erfurt konnten Sohn und Vater im Tatzeitraum zwischen 2014 und 2017 erhebliche Manipulationen bei den Arbeitszeitnachweisen der Arbeitnehmer und bei der Buchführung der Firma nachgewiesen werden.

Über einen Zeitraum von rund vier Jahren ließen sie die für die Firma tätigen Arbeitnehmer wesentlich mehr Stunden arbeiten, als in den Aufzeichnungen angegeben. Die Arbeitslöhne zahlten sie schwarz aus. Die fälligen Sozialbeiträge für die Arbeitnehmer wurden nicht oder nicht in richtiger Höhe entrichtet. Sowohl die Stundenaufzeichnungen als auch die Lohnzettel hatten die Angeklagten falsch erstellt.

Zur Verschleierung der Schwarzlöhne verwendeten sie unter anderem sogenannte Scheinrechnungen. Dabei handelt es sich um Rechnungen für Leistungen, die tatsächlich nie erbracht werden.

Dadurch verursachten sie bei den Sozialkassen einen Schaden in Höhe von rund 715.000 Euro. Aufgrund falscher Lohnsteueranmeldungen, für die der Vater verantwortlich war, wurden im selben Zeitraum Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt rund 175.000 Euro hinterzogen. Die nicht gezahlten Beiträge an die Sozialkassen und die hinterzogene Steuer müssen nun auch nachgezahlt werden. Während der Verhandlung räumten Vater und Sohn ihre Taten ein.

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