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Verstöße gegen die Bestimmungen im Baugewerbe aufgedeckt

Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Baustellen im Raum Halle, Merseburg und Leuna

Zöllner bei Baustellenkontrolle

Mehr als 75 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg kontrollierten am 7. Juni 2021 im Rahmen eines Einsatztages die auf Großbaustellen im Raum Halle (Saale), Merseburg und Leuna tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bei den Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz konnten mehr als 60 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und insgesamt 22 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt werden. Im Fall der Arbeitgeberprüfungen werden Folgemaßnahmen in Form von Geschäftsunterlagenprüfungen stattfinden.

Es wurden direkt im Prüfverfahren 18 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht im Baugewerbe festgestellt. In einem Fall entstand der Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe ohne entsprechende Verleiherlaubnis. Weiterhin festgestellt wurde ein kosovarischer Arbeitnehmer, welcher sich illegal im Bundesgebiet aufhielt und folglich einer unerlaubten Tätigkeit nachging.

Die am Einsatz teilnehmende Leiterin des Hauptzollamts Magdeburg, Frau Regierungsdirektorin Malitte, unterstrich die Bedeutung der Kontrollen: "Die Zöllner und Zöllnerinnen der FKS sorgen unter anderem dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten, im Fall von Krankheit oder Berufsunfähigkeit sozial abgesichert sind und die Arbeitgeber den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen."

Der Zoll legt aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen besonderen Schwerpunkt auf Kontrollen im Baugewerbe, da dieses ein besonders durch Schwarzarbeit gefährdeter Wirtschaftszweig ist. Die Maßnahmen des Zolls stützen die Rechte der Beschäftigten und schützen die heimische Wirtschaft.

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