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Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft

Hauptzollamt Magdeburg befragt Arbeitskräfte eines Schlacht- und Zerlegebetriebs

Zolleinsatzkräfte befragen Arbeiterin

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Stendal des Hauptzollamts Magdeburg kontrollierte mit sechs Bediensteten und zwei Dolmetscherinnen am 15. Juni 2021 die Arbeitsbedingungen in einem großen Schlacht- und Zerlegebetrieb im Landkreis Jerichower Land.

Bei der Prüfung auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft konnten zwölf Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und die damit verbundene Arbeitgeberprüfung durchgeführt werden.

Besonderes Augenmerk der Kontrolleure lag auf der Prüfung der Arbeits- und den damit verbundenen Lebensbedingungen von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deswegen wurden vordergründig anwesende bulgarische, polnische und rumänische Staatsangehörige über die Dolmetscherinnen hierzu befragt.

Es wurden im Prüfverfahren vor Ort keine Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben festgestellt. Im Fall der Arbeitgeberprüfung wird jedoch eine Folgemaßnahme in Form einer Geschäftsunterlagenprüfung stattfinden. Die Prüfung dauert deswegen weiterhin an.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz bestimmt seit 1. Januar 2021 beziehungsweise seit 1. April 2021 beispielsweise das Verbot der Vergabe von Werkverträgen, das Verbot von Leiharbeit oder aber auch das Gebot der digitalen Arbeitszeiterfassung in den Betrieben der Fleischverarbeitung. Es können festgestellte Verstöße gegen das Werkvertrag- beziehungsweise Leiharbeitsverbot mit einem Bußgeld bis 500.000 Euro geahndet werden.

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