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Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis

Hauptzollamt Münster stellt illegale Beschäftigung fest

Zollkontrolle in einem Nagelstudio

In einem Nagelstudio im Kreis Coesfeld stießen die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster in der vergangenen Woche auf drei asiatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen zwei über keine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügten. Gegen diese beiden sowie gegen ihren Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet.

Die Beschäftigten des Hauptzollamts Münster hatten das Nagelstudio ohne einen Anfangsverdacht kontrolliert.

Schnell stellte sich jedoch heraus, dass aus der anfänglichen Routinekontrolle wegen mehrerer Straftatbestände ermittelt werden musste: Einer der angetroffenen Arbeitnehmer konnte sich gar nicht ausweisen. Ein weiterer legte einen gefälschten griechischen Ausweis vor, der von den Zöllnerinnen und Zöllnern jedoch sofort als solcher erkannt wurde. Beide Männer stammten aus dem asiatischen Raum und hätten für ihre Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis benötigt. Da sie diese nicht vorlegen konnten, wurden sie zur nächstgelegenen Polizeiwache gebracht, um ihre Identität feststellen zu lassen.

Zur Beweissicherung wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft unmittelbar sowohl die Geschäftsräume des Nagelstudios als auch die Privatwohnung des Inhabers durchsucht. Die dabei aufgefundenen Unterlagen und elektronischen Geräte werden derzeit ausgewertet.

Die Beschäftigten des Hauptzollamts Münster werden darüber hinaus prüfen, ob zusätzlich zu den illegalen Arbeitnehmerbeschäftigungen auch Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns sowie zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen vorliegen.

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