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Sozialversicherungsbetrug und Steuerschaden in Millionenhöhe

Haftstrafe im Prozess gegen Geschäftsführer einer Münsteraner Sanitär-und Gebäudereinigungsfirma

Säcke mit beschlagnahmtem Hartgeld im Kofferraum eines Pkws

Im Prozess gegen den Geschäftsführer einer Münsteraner Sanitär- und Gebäudereinigungsfirma kam es am Mittwoch, dem 14. Juli 2021, nach nur insgesamt sechs Verhandlungstagen zum Urteilsspruch: Das Landgericht Münster verhängte gegen den 40-jährigen Mann aus Münster eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie der Steuerhinterziehung.

Der durch das Hauptzollamt Münster ermittelte strafrechtlich relevante Sozialversicherungsschaden beläuft sich auf rund 1,2 Millionen Euro und bezieht sich auf den Tatzeitraum der Jahre 2015 bis 2020. Hinzu kommen weitere 500.000 Euro Steuerschaden sowie 120.000 Euro Kurzarbeitergeldbetrug.

Im November 2020 hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster die Geschäftsräume des bundesweit tätigen Reinigungsunternehmens sowie Privatwohnungen der Beschuldigten durchsucht. Dabei wurden auch säckeweise Hartgeld, sogenanntes Tellergeld, beschlagnahmt. Gegen den Hauptbeschuldigten sowie gegen zwei weitere Personen vollstreckten die Zöllnerinnen und Zöllner damals Haftbefehle. Der Geschäftsführer des Unternehmens befand sich seither in Untersuchungshaft.

Das Geschäftsmodell des Münsteraner Reinigungsunternehmens mit rund 150 Beschäftigten stellte sich für die Zöllnerinnen und Zöllner im Laufe der Ermittlungen wie folgt dar: Seine Dienstleistungen bot das Unternehmen überwiegend in öffentlichen Toilettenanlagen, Einkaufszentren und Ladenlokalen an. Dabei mietete es in der Regel die Sanitäranlagen des Betreibers an, um diese dann mit eigenem Personal zu reinigen, wobei es ein Entgelt in Höhe von 50 Cent pro Nutzung empfahl. Bei dem Tellergeld handelte es sich indes um den tatsächlichen Umsatz der Firma, nicht etwa um ein Trinkgeld für das Personal.

Zur Aufgabenerledigung bediente sich das Unternehmen überwiegend bulgarischer Arbeitskräfte, welche über eine Facebook-Seite angeworben wurden. Die Reinigungsfirma warb bei einer Arbeitszeit von zwölf Stunden am Objekt von Montag bis Samstag mit einer Tagesvergütung von vierzig Euro. Bei freundlich gerechneten zehn Arbeitsstunden pro Tag ergibt dies einen Stundenlohn von vier Euro.

"Hier haben wir es mit der Ausbeutung der Schwächsten unter den Arbeitnehmer*innen am unteren Ende der Lohn- und Beschäftigungsskala zu tun. Ein perfides Geschäftsmodell, das einzig und allein den Tätern als persönliche Bereicherung dient", meint Astrid Scholz, Leiterin des Hauptzollamts Münster.

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