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Anonymer Hinweis führt zu drei Festnahmen

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Aufgrund eines anonymen Hinweises überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund am 14. Juli 2021 gegen 11:45 Uhr eine Baustelle im Dortmunder Stadtteil Kirchhörde.

Vor Ort wurden insgesamt sechs Arbeitnehmer zweier Firmen, darunter auch Drittstaatsangehörige, festgestellt. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Staatsangehörige eines Drittlands einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Bei der Befragung stellte sich schnell heraus, dass zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 23 und 28 Jahren, die für eine polnische Firma nach Deutschland entsandt wurden, nur ein nationales Schengen-Visum der Kategorie "D" aus Polen besaßen. Das nationale Visum der Kategorie "D" wird bestimmten Personen erteilt, die in einem der Schengen-Länder studieren, arbeiten oder sich dort dauerhaft aufhalten möchten. Eine Tätigkeit in Deutschland durften sie damit nicht ausüben.

Auch ein 54-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger, der einen festen Wohnsitz in Deutschland besaß, konnte keinen Aufenthaltstitel vorlegen. Vor Ort durchgeführte Ermittlungen ergaben, dass der Mann sich bereits seit 2014 ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhielt und auch arbeitete. Er hatte sich bis 2018 mit einer gefälschten bulgarischen ID-Card ausgewiesen, wie bei einer Kontrolle im Jahr 2018 in den Niederlanden festgestellt wurde.

Gegen alle drei Männer wurden vor Ort Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen. Nach ihrer Vernehmung wurden sie den zuständigen Ausländerbehörden übergeben.

Gegen die Arbeitgeber wird nun wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie wegen Verdachts der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ermittelt.

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