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Hauptzollamt Nürnberg kontrolliert Speditionsgewerbe

Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am Freitag, dem 16. Juli 2021, in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.

Im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg waren 40 Beschäftigte im Einsatz und befragten knapp 90 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich werden Geschäftsunterlagen von 83 Unternehmen geprüft.

Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg zwei Verdachtsfälle auf Verstoß gegen den Mindestlohn. Die Prüfungen dauern noch an.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro pro Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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