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Lörracher Zoll prüft Speditionen, Transportunternehmen und Logistikbetriebe

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion wurden 96 Betriebe überprüft und 260 Beschäftigte befragt.

Am Freitag, dem 16. Juli 2021, prüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach an den Standorten Offenburg und Freiburg 96 Betriebe des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes und befragten im Zuge dessen auch 260 Beschäftigte dieser Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

In 16 Fällen konnten die geprüften Arbeitgeber bislang nicht nachweisen, dass die Beiträge an die Sozialversicherungsträger korrekt abgeführt wurden.

Daneben konnte im Zeitpunkt der Prüfung nicht nachvollzogen werden, ob die Sofortmeldepflichten konsequent eingehalten wurden. Diese Pflicht beinhaltet, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Träger der Rentenversicherung zu melden haben.
Weiter ergab sich ein Hinweis auf eine Unterschreitung des Mindestlohns. Ein befragter Arbeiter bezieht offensichtlich Sozialleistungen, die ihm im Fall eines Lohnbezugs nicht zustünden.

Aus den noch andauernden Ermittlungen wird sich ergeben, ob in den einzelnen Fällen Straf- oder Bußgeldverfahren einzuleiten sind.

Die Schwerpunktprüfung fand zeitgleich auch bei den 40 weiteren Hauptzollämtern im ganzen Bundesgebiet statt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro/pro Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

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