Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zoll ermittelte gegen Bauunternehmer

Mehr als 260.000 Euro an Sozialabgaben hinterzogen

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in einem besonders schweren Fall verhängte das Amtsgericht Emmendingen Mitte Juni 2021 gegen einen Emmendinger Bauunternehmer eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Während einer Routinekontrolle und Befragung von Arbeitern im Herbst 2018 auf einer Baustelle in Freiburg hatten sich für die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach erste Hinweise auf die strafbaren Handlungen des Unternehmers ergeben.

Die Prüfung der Geschäftsunterlagen im Unternehmen und vom Gericht angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen lieferten schließlich stichhaltige Beweise: Im Zeitraum von 2016 bis 2018 hatte der unehrliche Geschäftsmann mehrere für ihn tätige Arbeitnehmer bewusst nicht bei der Sozialversicherung angemeldet, um die Pflichtbeiträge zu sparen. Die Arbeiter wurden schwarz, in bar bezahlt.

Durch gefälschte Rechnungen von mit der Ausführung von Arbeiten angeblich beauftragten Subunternehmen, hatte er die Schwarzlohnzahlungen an seine Beschäftigten vertuscht. Die Rechnungen hatte er per Banküberweisung an den angeblichen Subunternehmer bezahlt. Die Beträge wurden jedoch von diesem abzüglich einer Provision sofort wieder in bar zurückerhalten, um sie an seine Arbeiter weitergeben zu können. Die Straftat gab er von Gericht zu.

Den Sozialkassen ist auf diese Weise ein Schaden in Höhe von 266.000 Euro entstanden. Diesen Betrag muss der Unternehmer selbstverständlich nachzahlen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen