Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Restaurant auf

Strafverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts und Beihilfe dazu eingeleitet

Im Rahmen einer Routineprüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in den Räumen eines asiatischen Restaurants in Könnern stießen Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - am 21. Juli 2021 nicht nur auf original zubereitete Speisen, sondern auch auf insgesamt drei sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen. Eine dieser Personen konnte zunächst unbemerkt das Restaurant verlassen, wurde aber im Zuge der Nachsuche im weiteren Verlauf in der näheren Umgebung festgestellt.

Die illegal Beschäftigten wurden zur Durchführung weiterer ausländerrechtlicher Maßnahmen an eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde des Salzlandkreises übergeben. Hierbei wurden sie erkennungsdienstlich behandelt, die Ausweisdokumente einbehalten und von der Ausländerbehörde aufgefordert, Flugtickets für eine Ausreise vorzulegen.

Von Seiten des Zolls wurde gegen die drei indischen Staatsbürger Strafverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes eingeleitet. Ebenso wurde gegen den Betreiber des Restaurants ein Strafverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt der Personen eingeleitet.

Darüber hinaus leiteten die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den potenziellen Arbeitgeber wegen der mutmaßlichen unerlaubten Ausländerbeschäftigung nach § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ein.

Die eingeleiteten Strafverfahren nach § 95 Aufenthaltsgesetz können eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch kann eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro zur Folge haben.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen